Ausbildung

Anforderung:
– IHK-Schulung und/oder Sachkundeprüfung (je nach Tätigkeit für das Bewachungsgewerbe (§ 34 a GewO))
– Sauberes, polizeiliches Führungszeugnis.
– PKW-Führerschein
– mind. 18 Jahre alt

Die Grundvoraussetzungen für eine Einstellung bei ART- Security  sind eine IHK-Schulung und/oder Sachkundeprüfung je nach Tätigkeit für das Bewachungsgewerbe (§ 34 a GewO) sowie ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis. Bewerber wie Polizisten oder Soldaten, die neben psychischen und physischen Voraussetzungen bereits Erfahrung im Sicherheitsbereich mitbringen, werden bevorzugt eingestellt.

Mitarbeiter, die sich in der Ausbildung befinden, werden gemeinsam mit erfahrenen Kollegen beispielsweise bei Veranstaltungen eingesetzt, um die in der Theorie erlangten Kenntnisse in die Praxis umzusetzen

Außerdem verfügen wir über speziell ausgebildetes Personal das zum Führen von Schusswaffen und Munition (Artikel 1, §28 Abs. 3 Satz 2 WaffRNeuRegG) berechtigt ist. Unsere bewaffneten Einsatzkräfte müssen sich regelmäßigen, internen Schulungen und Prüfungen unterziehen und absolvieren über die gesetzlichen Vorgaben hinaus monatlich praktische Schießtrainings in Schießständen und/oder Raumschießanlagen. Dabei werden sämtliche Aspekte des Schusswaffengebrauchs wie Taktik, Feuerschutz und schnellgezielte Schüsse trainiert.